Job 718 van 1000


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W3-Professur für Kutane Autoimmunität


Die Medizinische Fakultät besetzt in der Hautklinik voraussichtlich zum 01.04.2027 eine W3-Professur für Kutane Autoimmunität im Beamtenverhältnis auf Lebenszeit.

Gesucht wird eine Persönlichkeit mit wissenschaftlicher, international ausgewiesener Expertise in der Dermatologie oder Immunologie mit Schwerpunkt auf Autoimmunität oder Immunmodulation, insbesondere bei die Haut betreffenden Erkrankungen, Entzündungen oder Wunden. Diese soll das Gebiet in Forschung und Lehre vertreten.

Mit der Professur verbunden ist die Leitung der selbstständigen Abteilung für Immunmodulation. Erwartet werden:

  • ein breites Forschungsspektrum
  • eine hohe internationale Sichtbarkeit
  • Führungs- und Leitungskompetenz

Dienstaufgaben in der klinischen Patientenversorgung sind mit der Professur nicht verbunden.

Aufgaben

  • Aktive Einbindung in die Lehre
  • Mitarbeit in den Forschungsverbünden (Sonderforschungsbereiche, Graduiertenkollegs, Interdisziplinäres Zentrum für Klinische Forschung)
  • Mitwirkung in den Schwerpunktprogrammen der Fakultät und des Uniklinikums, im Deutschen Zentrum Immuntherapie und in den Clinician-Scientist-Programmen

An der Medizinischen Fakultät bestehen unter anderem die Studiengänge Medizin, Zahnmedizin, Molekulare Medizin, Medical Process Management, Hebammenwissenschaften und Logopädie sowie zusammen mit bzw. am Department Biologie die Studiengänge Integrated Life Sciences und Integrated Immunology.

Einstellungsvoraussetzungen

  • Abgeschlossenes Hochschulstudium
  • Pädagogische Eignung
  • Besondere Befähigung zu wissenschaftlicher Arbeit (in der Regel durch die Qualität einer Promotion nachgewiesen)
  • Zusätzliche wissenschaftliche Leistungen, nachgewiesen durch Habilitation oder gleichwertige wissenschaftliche Leistungen (auch in einer Tätigkeit außerhalb des Hochschulbereichs oder im Rahmen einer W1-Professur erbracht)

Die FAU besitzt das Berufungsrecht. Die beamtenrechtlichen Voraussetzungen für eine Ernennung richten sich nach den Bestimmungen des Bayerischen Beamtengesetzes (BayBG) und des Bayerischen Hochschulinnovationsgesetzes (BayHIG). Die Altersgrenze des Art. 60 Abs. 3 BayHIG ist zu beachten.

Erwartungen der FAU

  • Teilnahme an der akademischen Selbstverwaltung
  • Engagement zur Einwerbung von Drittmitteln
  • Hohe Präsenz an der Universität zur intensiven Betreuung der Studierenden
  • Bereitschaft zur englischsprachigen Lehre

Die FAU verfolgt eine Politik der Chancengleichheit unter Ausschluss jeder Form von Diskriminierung. Bewerbungen von Personen mit einer Schwerbehinderung und Personen, die diesen gleichgestellt sind, werden bei ansonsten im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt. Bewerbungen von Wissenschaftlerinnen werden ausdrücklich begrüßt. Die FAU ist Mitglied im Verein „Familie in der Hochschule e.V.“ und bietet Unterstützung für Dual-Career-Paare an.

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